Inhaltsübersicht
  1. Kaufberatung
  2. Anbringungshilfe
  3. Sonderfälle & Ausnahmen
  4. Inklusive / Nicht inklusive
  5. Bewertungsfaktoren
  6. Glossar

Kaufberatung

Wir erklären Ihnen alle verfügbaren Kaufkanäle für die Schweizer Vignette und helfen Ihnen, den für Ihre Situation passenden Weg zu wählen.

Die E-Vignette ist seit 2023 eine vollwertige Alternative zur Klebe-Vignette. Sie wird am Kennzeichen registriert und ist sofort nach dem Kauf gültig.

Wichtig: Die Vignette kostet überall CHF 40 – unabhängig davon, wo Sie sie kaufen.

Begriffe auf dieser Seite

Anbringungshilfe

Schritt-für-Schritt-Anleitung
  1. Windschutzscheibe innen reinigen.
  2. Schutzfolie von der Vignette entfernen.
  3. Vignette von innen an die Windschutzscheibe drücken – oben links oder rechts.
  4. Fest andrücken, keine Luftblasen einschliessen.
  5. Kontrollieren: Vignette muss von aussen gut lesbar sein.
  6. Alte Vignette vorher entfernen.
Was ist NICHT erlaubt
  • Vignette auf Seitenscheibe, Heckklappe oder Nummernschild
  • Vignette auf dem Armaturenbrett ablegen
  • Vignette mit Klebeband befestigen
  • Vignette eines anderen Fahrzeugs verwenden

Sonderfälle & Ausnahmen

FahrzeugtypVignettenpflichtig?Besonderheit
Personenwagen bis 3,5 tJaStandardfall
MotorradJaVignette an Verkleidung anbringen
Wohnmobil bis 3,5 tJaWie Personenwagen
Wohnmobil über 3,5 tNein (LSVA)Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
AnhängerNeinZugfahrzeug benötigt Vignette
MietfahrzeugJa (prüfen!)Vignette oft bereits vorhanden
Diplomatisches FahrzeugNeinBefreiung nach Wiener Übereinkommen
EinsatzfahrzeugeNeinBefreiung im Einsatz
Ausländisches FahrzeugJaGleiche Regeln wie Schweizer Fahrzeuge
MilitärfahrzeugeNeinBefreiung für Dienstfahrten

Was ist inklusive – was nicht?

InklusiveNicht inklusive
Erklärung aller KaufkanäleDirekter Vignettenverkauf
AnbringungsanleitungPhysische Anbringung vor Ort
Informationen zur GültigkeitsdauerRechtsberatung bei Bussen
Übersicht vignettenpflichtiger StrassenOffizielle Strassenauskunft
Sonderfälle und AusnahmenBehördliche Auskünfte
FAQ zu häufigen FragenGarantie für Bussenfreiheit
Informationen zur E-VignetteTechnischer Support für ASTRA-Portal
Hinweise zu Änderungen und NeuerungenSteuer- oder Zollberatung
Kontaktformular für AnfragenTelefonische Rechtsauskunft
Mehrsprachige InformationenÜbersetzungsdienste
Informationen für TransitreisendeBuchung von Reiserouten
Hinweise zu Kontrollen und SanktionenVertretung bei Behörden

Bewertungsfaktoren für Ihre Vignettensituation

#FaktorRelevanzErläuterung
1FahrzeuggewichtHochUnter 3,5 t: Vignette. Über 3,5 t: LSVA.
2FahrzeugtypHochPKW, Motorrad, Wohnmobil – unterschiedliche Regeln.
3ReisezweckMittelTransit, Urlaub, Pendeln – alle benötigen Vignette.
4ReisedauerNiedrigKeine Tages- oder Wochenvignette – nur Jahresvignette.
5WohnsitzNiedrigSchweizer und Ausländer haben dieselbe Pflicht.
6FahrzeugzulassungMittelAusländische Kennzeichen sind nicht befreit.
7MietfahrzeugHochPrüfen, ob Vignette bereits vorhanden ist.
8AnhängerNiedrigKein eigener Vignettenaufwand für Anhänger.
9DiplomatenstatusNiedrigBefreiung nur für offizielle Dienstfahrzeuge.
10GültigkeitszeitraumHochAktuelle Vignette prüfen – läuft Ende Januar ab.

Glossar

Vignette
Pflichtaufkleber für Fahrzeuge bis 3,5 t auf Schweizer Nationalstrassen. CHF 40/Jahr.
E-Vignette
Digitale Alternative. Am Kennzeichen registriert. Sofort gültig nach Kauf.
Nationalstrasse
Schweizer Autobahnen (A-Strassen) und bestimmte Autostrassen.
ASTRA
Bundesamt für Strassen – zuständige Schweizer Behörde.
Busse
CHF 200 bei Fahrt ohne gültige Vignette, plus CHF 40. Total: CHF 240.
Gültigkeitsdauer
1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des übernächsten Jahres – 14 Monate.
LSVA
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe – für Fahrzeuge über 3,5 t.
Vollständiges FAQ & Glossar